Während Exklusivverträge mit Künstlern in den 50-er und 60-er Jahren noch sehr einfach strukturiert waren, handelt es sich inzwischen bei Künstlerexklusivverträgen um umfangreiche und hochkomplexe Regelwerke, die nicht selten 20 Seiten umfassen. Zurückzuführen ist diese Entwicklung vornehmlich auf zahlreiche neue Möglichkeiten der Auswertung von Musik ...