Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten - Ist der Rechtsanwender ein ""Pianist"", der Normen wie ein K|nstler zu interpretieren hat? -, tritt ihre ...