"Von den ... anderen Lehrbüchern des Staatsrechts unterscheidet sich das Buch auch durch oft sehr dezidierte Stellungnahmen, die die sonst übliche #Wohlausgewogenheit' der meisten Lehrbücher weit hinter sich läßt. ... Ich gebe allerdings gerne zu, daß ich von allen staatsrechtlichen Lehrbüchern den #Stein' gerade wegen der Unausgewogenheit ...