Möglichkeiten und Grenzen der Lösung von Anknüpfungsproblemen im internationalen Mobiliarsachenrecht mit Hilfe des Grundsatzes der wesentlich engeren Verbindung
Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung der Ausweichklausel im internationalen Sachenrecht die Möglichkeit der Rechtsfortbildung anhand des Grundsatzes der wesentlich engeren Verbindung ausdrücklich normiert. Bei der Anwendung des Art. 46 EGBGB sind jedoch viele Fragen offen. Die vorliegende Arbeit bemüht sich um eine systemgerechte Konkretisierung ...